Haltung von Hund und Katze |
Einreisebestimmungen beliebter Urlaubsländer |
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Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr!
Die Bestimmungen einzelner Länder können sich jederzeit kurzfristig ändern. Es ist daher stets ratsam, rechtzeitig vor Reiseantritt noch einmal den aktuellen Stand bei dem zuständigen Fremdenverkehrsamt, der Botschaft oder dem Konsulat des Urlaubslandes, in das Sie mit Ihrem Liebling reisen wollen, zu erfragen. Führen Sie auf der Reise stets alle notwendigen Dokumente, insbesondere Impfnachweise und Gesundheitszeugnisse, mit. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Angaben auf die Urlaubsreise mit Hund und von Deutschland aus. |
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Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (im Folgenden: EU) gilt die "VERORDNUNG (EG) Nr. 998/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES" [PDF: 132,53 KBytes]. Sie enthält die Bedingungen und Bestimmungen für die Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der EU oder aus Drittländern in die EU.
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Gefordert wird, daß das Tier entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung) einwandfrei identifizierbar ist. Ab 3. Juli 2011 zählt in der EU nur noch ein Chip als Identifikation. |
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Gefordert wird eine eindeutige Identifizierbarkeit des Tieres durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip. Ein EU-Heimtierausweis mit der tierärztlichen Bestätigung einer gültigen Tollwutschutzimpfung sowie der Identifizierung. Hier gibt es keine Ausnahmen, auch nicht für die Einreise mit einem jungen oder frisch geborenen Tier. Das Mitbringen von "Kampfhunden der ersten Kategorie" i.S.d. französischen Gesetze ist verboten und wird als Straftat geahndet. Das Mitbringen von "Kampfhunden der zweiten Kategorie" i.S.d. französischen Gesetze ist unter bestimmten Auflagen (Maulkorb-, Leinenpflicht, Volljährigkeit des Hundeführers) gestattet. Der Dobermann und die deutsche Dogge gehören nicht zu einer der o.g. Kategorien. Warnung! Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen von seiner Mitnahme nach Frankreich dringend ab! |
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Italien Gefordert wird ein internationaler Impfausweis mit Bestätigung einer gültigen Tollwutschutzimpfung, die mindestens 20 Tage und höchstens 1 Jahr zurückliegen darf. Weiterhin ist für Ihren Liebling ein tierärztliches Gesundheitszeugnis (30 Tage Gültigkeit), das Sie beim Amtstierarzt erhalten, erforderlich. Nehmen Sie auf der Reise Maulkorb und Leine mit! |
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Luxemburg Gefordert wird ein internationaler Impfausweis, der die Bestätigung einer gültigen Tollwutschutzimpfung enthält, die mindestens 30 Tage und höchstens 1 Jahr zurückliegen darf. |
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Niederlande Gefordert wird ein internationaler Impfausweis, der die Bestätigung einer gültigen Tollwutschutzimpfung enthält, die mindestens 30 Tage und höchstens 1 Jahr zurückliegen darf.
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Österreich Gefordert wird ein internationaler Impfausweis mit Bestätigung einer Tollwutschutzimpfung, die mindestens 30 Tage und höchstens 1 Jahr zurückliegen darf. Nehmen Sie Maulkorb und Leine mit! |
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Gefordert wird ein internationaler Impfausweis mit Bestätigung einer gültigen Tollwutschutzimpfung, die mindestens 21 Tage und höchstens 1 Jahr zurückliegen darf. Weiterhin benötigen Sie ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 3 Tage sein darf! |
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Portugal Gefordert wird ein amtstierärztliches Zeugnis, das unmittelbar vor der Reise ausgestellt wurde. Weiterhin ist die Bestätigung einer gültigen Tollwutschutzimpfung vonnöten. Diese muß mindestens 30 Tage, darf aber nicht länger als 1 Jahr her sein.
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Schweden Vorgeschrieben sind:
Ergänzungen und weitere - laufend aktualisierte - Informationen finden Sie auf der Website des Schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft. Fragen zu den aufgeführten Bestimmungen richten Sie bitte direkt an das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping: Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen - Tel.: 0046-771-223 223 (Montag - Freitag 08:00-12:00 Uhr, 13.00-16:30 Uhr; - E-Mail: hundochkatt@sjv.se Bitte beachten Sie auch, dass in Schweden teilweise andere Sitten für den Umgang mit Hunden herrschen. Hunde werden in der Regel an der Leine geführt. Hundekot wird entfernt. |
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Schweiz Gefordert wird ein internationaler Impfausweis mit Bestätigung einer gültigen Tollwutschutzimpfung, die mindestens 21 Tage und höchstens 1 Jahr zurückliegen darf. |
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Ungarn Gefordert wird ein internationaler Impfausweis mit Bestätigung einer gültigen Tollwutschutzimpfung und einer Impfung gegen Staupe, die mindestens 30 Tage und höchstens 1 Jahr zurückliegen dürfen. Weiterhin ist ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich, das nicht älter als acht Tage sein darf. Nehmen Sie Maulkorb und Leine mit! |